TEILNAHME
Teilnehmende
Realisierte Arbeiten können einreichen:
- Architekten/Innen und Projektierende
- Bauherrschaften und Auftraggeber/Innen
- Ausführende und Kunstschaffende
Zulassungsbedingungen
Dabei ist das ganze Spektrum möglicher Holzanwendungen zugelassen:
- Bauwerke (Architektur- und Ingenieurwerke)
- Innenausbauten
- Möbel
- Kunst
- Holzgeräte
- Ideelle Auseinandersetzungen mit Holz
Nicht zugelassen sind Forschungs- und Entwicklungsprojekte und Arbeiten bezüglich Organisationsformen in der Holzbranche.
Es dürfen nur Objekte und Arbeiten eingereicht werden, welche zwischen dem 1. Januar 2011 und dem 28. Februar 2015 fertig gestellt wurden. Projekte, die in dieser Zeitspanne nicht realisiert wurden oder bereits beim Prix Lignum 2012 eingereicht wurden, sind nicht zugelassen.
Der Standort muss in der Schweiz sein, wobei folgendes gilt:
- Bei Bauprojekten: Der Standort des Objektes muss in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein sein.
- Bei mobilen Objekten: Der Produktionsstandort muss in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein sein.